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Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) [https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002086] sind bewegliche Sachen, deren sich der Abfallbesitzer entledigen will oder entledigt hat oder deren Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse (vgl. § 1 Abs. 3 AWG 2002) geboten ist. Abfallbesitzer trifft eine Reihe von Verpflichtungen, wie z. B. die ordnungsgemäße Sammlung und Behandlung von Abfällen, Melde- und Aufzeichnungspflichten sowie die Pflicht zur Übergabe der Abfälle an befugte Abfallsammler und -behandler.
Oberstes Ziel ist im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit, schädigende Einwirkungen auf Mensch, Tiere und Natur zu vermeiden, Emissionen zu reduzieren und Ressourcen zu schonen. Basierend auf dem Gebot zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen ist die Abfallhierarchie einzuhalten: Abfallvermeidung - Vorbereitung zur Wiederverwendung - Stoffliche Verwertung (Recycling) - sonstige Verwertung - Beseitigung.
Die betriebliche Abfallwirtschaft als Teil der strategischen Unternehmensführung (Management) befasst sich mit der Entstehung, Erfassung, Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in einem Unternehmen. Durch zielgerichtete Beeinflussung soll eine Optimierung der Ressourcennutzung erreicht, Umweltwirkungen reduziert, rechtliche Vorgaben eingehalten und die Kosten gesenkt werden. Bei Betrieben mit Umweltmanagementsystemen wird die innerbetriebliche Abfallwirtschaft im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses laufend optimiert. Das AWG 2002 schreibt bei Betrieben ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeiter*innen z. B. die Erstellung und Fortschreibung eines Abfallwirtschaftskonzeptes oder die Bestellung eines/einer Abfallbeauftragten vor (vgl. § 10 und § 11 AWG 2002).
Österreichische Unternehmen sowie Unternehmen aus anderen Ländern, die ihren Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Österreich haben, müssen getrennt für jedes Kalenderjahr, fortlaufende Aufzeichnungen über ihre anfallenden Abfälle führen:
- Abfallart: wenn möglich unter Zuordnung einer Schlüsselnummer aus der Abfallverzeichnisverordnung
- Abfallmenge: Angabe in Kilogramm (kg)
- Abfallherkunft: Betrieb des Abfallersterzeugers/der Abfallersterzeugerin und/oder Verfahren/Prozess, bei dem der Abfall entsteht
- Abfallverbleib: Angabe zur/m Übernehmer*in des Abfalls inkl. Datumsangabe und Übergabeort bzw. Angaben zur innerbetrieblichen Abfallbehandlung
Die Aufzeichnung erfolgt z. B. als geordnete Sammlung von Rechnungen oder Lieferscheinen, aus denen die notwendigen Angaben hervorgehen - im besten Fall digital. Bei gefährlichen Abfällen müssen die Begleitscheine getrennt gesammelt werden.
Darüber hinaus ist für Betriebe bei mehr als 20 Mitarbeiter*innen ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zu erstellen und spätestens alle 7 Jahre fortzuschreiben. Es beinhaltet unter anderem Angaben zur Betriebsstätte, eine abfallrelevante Darstellung des Betriebs (Einsatzstoffe und anfallende Abfälle je Betriebsbereich), organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften sowie eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung.
Die Kreislaufwirtschaft (engl. "circular economy") ist ein Modell zur Optimierung der Ressourcennutzung, um Materialien und Produkte so lange wie möglich im Kreis zu halten. Durch Wiederverwendung, Sharing-Modelle oder Reparatur sollen die Lebenszyklen von Produkten erhöht werden und durch Recycling wertvolle Sekundärrohstoffe verfügbar gemacht werden, um auch eine dauerhafte Rohstoffverfügbarkeit zu gewährleisten. Gelebte Kreislaufwirtschaft produziert weniger Abfall und nutzt die vorhandenen Ressourcen in hohem Maße. Sie trägt dadurch zu Umwelt- und Klimaschutz bei und wirkt der Ausbeutung unserer endlichen Ressourcen auf dem Planeten entgegen.
Kreislaufwirtschaftsorientierte Maßnahmen können in jedem Betrieb etabliert werden und tragen dazu bei, dass Rohstoffe oder Produkte so lange wie möglich im Kreis gehalten werden. Zirkuläres Wirtschaften umfasst viele Aspekte, wie z. B. Produktdesign, Verwendung von Sekundärrohstoffen, nachhaltige Geschäftsmodelle, Reuse (Wiederverwendung im Betrieb), Mieten/Teilen statt Neukauf, innerbetriebliches Recycling oder Kooperationen mit Entsorgungspartner*innen, die die Betriebsabfälle nachweislich einer stofflichen Verwertung zuführen. All diese Maßnahmen bewirken einen geringeren Rohstoffverbrauch, weniger Abfall und reduzieren Emissionen.
Hinter Wastics steckt ein dynamisches und vielseitiges Team, das in Kooperation mit erfahrenen Partner*innen die Vision einer nachhaltigen Abfall- und Ressourcenwirtschaft verfolgt. Durch innovative Software-Lösungen sollen Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Abfallwirtschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaft unterstützt werden. Mehr Informationen zu unserem Team finden Sie hier: https://www.wastics.eu/about
Ja. Die Wastics GmbH ist ein offizielles Unternehmen mit Firmenbucheintragung in Österreich (siehe Impressum). Hinter Wastics steht ein ambitioniertes Team, das viel Erfahrung in der Abfallbranche mitbringt. Überzeugen Sie sich auch von uns durch einen Blick auf unsere LinkedIn-Profile oder durch die Expertise unserer Kooperationspartner*innen. Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie uns persönlich sprechen, finden Sie hier die Kontaktmöglichkeiten: https://www.wastics.eu/contact
Sie können sich direkt an unseren Kund*innendienst wenden, indem Sie uns eine E-Mail an hello@wastics.eu senden, unser Kontaktformular [https://www.wastics.eu/contact] ausfüllen oder uns unter +43 1 9346231 anrufen.
Es handelt sich um eine digitale Plattform mit unterschiedlichen Services rund um die betriebliche Abfall- und Ressourcenwirtschaft: digitales Dokumenten- und Datenmanagement, rechtskonformes Online-Abfallwirtschaftskonzept und eine Ausschreibungsplattform für die Entsorgung bzw. das Recyceln von Abfällen erleichtern Ihnen den Alltag in Ihrem Betrieb.
Die Plattform ist für B2B-Leistungen konzipiert. In der Rolle eines Abfallerzeugers können sich alle Unternehmen oder Institutionen, die ihre Abfälle entsorgen lassen möchten, registrieren. In der Rolle eines Abfallentsorgers können alle behördlich genehmigten Abfallsammler und Abfallbehandler (mit einer Erlaubnis nach § 24a AWG 2002) die Plattform nutzen.
Eine direkte Registrierung über die Website ist derzeit nicht möglich. Damit wir sicherstellen können, dass Wastics optimal auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist, erfolgt die Registrierung nach einem persönlichen Gespräch mit unserem Team.
Unternehmen, die Abfälle erzeugen, erhalten nach einem Beratungsgespräch und der Annahme eines individuellen Angebots einen Registrierungslink. Für Entsorgungsbetriebe ist die Nutzung kostenlos – auch hier ist eine vorherige Kontaktaufnahme erforderlich.
Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht, nutzen Sie unser Kontaktformular oder buchen Sie direkt einen Termin mit unserem Customer Success Team. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Ja, wir unterstützen Sie auch mit individueller Beratung rund um Ihre betriebliche Abfallwirtschaft. Ob es um die Optimierung von Recyclingquoten, Mitarbeiterschulungen oder andere Fragen zur Abfall- und Kreislaufwirtschaft geht – unser Team erarbeitet gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.
Die konkreten Konditionen besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen. Kontaktieren Sie uns einfach – unsere Kontaktdaten finden Sie hier https://www.wastics.eu/contact
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen und Anliegen. Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular, telefonisch oder via E-Mail - wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
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